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Wir weisen darauf hin, dass die online erworbenen, für einen bestimmten Zeitraum gültigen Eintrittskarten gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB sind Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder (wie hier) einen spezifischen Zeitraum vorsieht.